Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren. Ein Grund zur Kündigung ist das nicht – auch dann, wenn aus der Kritik eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird.
Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren. Ein Grund zur Kündigung ist das nicht – auch dann, wenn aus der Kritik eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird.